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Vorwort


Die Diskussion, ob Musik in der Lage sei, menschliche Verhaltensweisen derart zu beeinflussen, daß der Mensch aufgrund der Rezeption von Musik zur Anwendung physischer Gewalt (1) neigt, oder aber die Musik zumindest die Ausführung von Gewalttaten begünstigen könne, mag wahrscheinlich im abendländischen Raum schon bestehen, seit Musik sich zu einem prägenden kulturellen Bestandteil des Okzidents entwickelt hat, und geht analog einher mit Diskussionen um die Frage, ob und inwieweit Musik in genera konkrete Auswirkungen auf Psyche und Verhalten des Menschen haben kann.

Das Vertrauen in die Wirkung von Musik auf den Menschen ist bei Platon so groß, daß er den Tönen nicht nur Gewalt über Sachen und menschliche Seelen, sondern darüber hinaus sogar über Verfassungen zumißt und der Musik sogar politische Umstürze zutraut.(2) In diesem Kontext ist Platon nur konsequent, wenn er der Musik auch die Fähigkeit zuspricht, zu Gewalttaten animieren zu können oder aber bei Gewalttaten eine unterstützende Rolle zu spielen. Die dorische Tonart ist es, welche er als gewaltsam und für tapfere Krieger geeignet bezeichnet.(3)

Auch Aristoteles besitzt ein ähnlich großes Vertrauen in die Wirkung der Musik, spricht der Musik jedoch im Rahmen seiner Ethos-Lehre (Lehre von der Wirkung der Tonarten) andere Wirkungen als Platon zu: Vor dem Hintergrund, daß Musik vornehmlich keine zerstörerische Wirkung besitze, sondern zur Erziehung und Charakterbildung dienen kann und soll, habe Musik unter anderem eine kathartische Funktion, da sie eine körper- und/oder seelenreinigende Fähigkeit aufweise, wobei der Effekt eher durch "Abreaktion" als durch Läuterung erreicht wird.(4)

Die Diskussion um die Wirkung von Musik und der Frage, ob denn Musik menschliche Gewalttaten auslösen oder aber zu Gewalttaten animieren könne, ist gegenwärtig immer noch aktuell. Vor dem Hintergrund einer steigenden Gewalt von Schülern an Schulen und eines Aufkommens neonazistischer, gewaltbereiter Jugendsubkulturen wird breit erörtert, inwieweit



(1) Im Rahmen dieser Arbeit wird der Begriff "Gewalt" generell im Sinne von menschlich ausgeübter physischer Gewalt verwendet werden.

(2) vgl. Deutsches Institut für Fernstudien an der Universität Tübingen [Hg.]: Funkkolleg Musikgeschichte. Europäische Musik vom 12.-20.Jahrhundert. Studienbegleitbrief 11. Weinheim, Basel, Mainz 1988. S.30f.

(3) vgl. Platon: Der Staat III. 399a-c. OA.: 374 v. Chr. (Günther Eigler [Hg.:]: Platon. Werke in 8 Bänden. Darmstadt 1971. Band 4. Bearbeitet von Dietrich Kurz, dt. Übersetzung von Friedrich Schleiermacher)

(4) vgl. Dt. Institut für Fernstudien..., S.36f.
Als weitere Funktionen der Musik nennt Aristoteles die Entspannung und die Erholung von Anstrengungen, die geistige Unterhaltung und die Erziehung der Kinder.


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